Nutzungsbedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Sparkasse Gießen (nachfolgend „Sparkasse“), ist Betreiberin der Internetseite www.giessen-bewegt.de und Anbieterin des regionalen Spendenportals „Gießen bewegt“.

      Die Sparkasse stellt nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen die technische Möglichkeit der Nutzung der Plattform bereit. Das Angebot der Sparkasse ist unentgeltlich.

      Bei der Registrierung auf der Spendenplattform erklären sich die Projektträger und Nutzer mit den hier beschriebenen Nutzungsbedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Sparkasse und ehrenamtliches Engagement

      Die Sparkasse ist seit rund 190 Jahren eng mit der Region und den Menschen, die hier leben, verbunden. Dabei ist die Sparkasse sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und setzt sich nachhaltig für das Gemeinwohl ein. Durch ihr Engagement, z. B. als Förderer gemeinnütziger Projekte, leistet die Sparkasse einen großen Beitrag, um die Lebensqualität in der Region zu erhöhen.
    3. Ziel der Spendenplattform

      Geschäftszweck der Sparkasse ist es, aus den ihr anvertrauten Kundeneinlagen Gewinne zu erwirtschaften. Aus den erzielten Überschüssen sollen gesellschaftliche Zwecke im Geschäftsgebiet der Sparkasse gefördert werden, etwa durch Unterstützung gesellschaftlicher, sozialer, sportlicher, ökologischer und kultureller Projekte.

      Das ist ein nachhaltiges Engagement für die Region – transparent und im Sinne der Kundinnen und Kunden der Sparkasse.

      Die Spendenplattform „Gießen bewegt“ wurde ins Leben gerufen, um den Bürgerinnen und Bürgern der Region die Möglichkeit zu geben, förderwürdige Projekte vorzuschlagen: z.B. für „ihren“ Verein, ein Museum, ein Theater oder eine Bildungseinrichtung. Zum anderen sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten, selbst für auf der Spendenplattform vorgestellte Projekte zu spenden.
    4. Projektpräsentation

      Die Vereine/Organisationen haben die Chance, sich auf der Internetseite www.giessen-bewegt.de mit einem Projekt zu präsentieren. Im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit wird die Sparkasse auf die Aktionen, die Aktionszeiträume und entsprechende ggf. geltende besondere „Nutzungsbedingungen“ hinweisen.
    5. Mögliche Teilnehmer bzw. Spendenempfänger

      Teilnehmen kann jeder Verein/jede Institution mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen. Der Ort der Förderung sollte in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse liegen.
    6. Projektträger und Nutzer

      Projektträger sind die unter Ziffer 2.1 näher bezeichneten Spendenempfänger, die ein Projekt in die Spendenplattform einstellen.

      Nutzer sind alle natürlichen und juristischen Personen, die einzelne oder mehrere auf der Spendenplattform veröffentlichte Projekte unterstützen.

      Minderjährige, die mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen nur mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter die Spendenplattform nutzen und Projekte unterstützen. Die Sparkasse ist berechtigt, sich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter vorlegen zu lassen.
  2. Teilnahmebedingungen

    1. Nutzungsberechtigung, Verantwortlicher

      Für die Spendenaktion können sich Spendenempfänger (Projektträger) bewerben, die
      • gemeinnützige oder mildtätige Ziele, z. B. die Förderung von Jugend, Sport, Bildung, Kultur, Sozialem etc. verfolgen
      • einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes besitzen
      • eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung) ausstellen dürfen
      • die Spende in dem Geschäftsgebiet der Sparkasse einsetzen. Der Projektträger benennt einen volljährigen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für den Projektträger in allen Belangen zu handeln.
      Die Teilnahme über Dritte, wie z. B. Gewinnspielagenturen, ist nicht gestattet.
    2. Förderkriterien

      Die Sparkasse fördert keine Projekte, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken oder in anderer Weise dem Ansehen der Sparkasse schaden.

      Der Projektträger versichert, dass die von ihm gemachten Angaben wahrheitsgemäß, nach bestem Wissen und Gewissen, erfolgen.

      Die Spende ist im Geschäftsgebiet der Sparkasse einzusetzen.
    3. Kosten

      Die Teilnahme ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Antragsteller vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt durch die Sparkasse nicht.
    4. Registrierungen

      Für die Nutzung des Angebots der Sparkasse muss sich der Antragsteller auf der Spendenplattform entsprechend den Erläuterungen auf der Internetseite www.giessen-bewegt.de registrieren. Die Pflichtfelder des Formulars sind komplett auszufüllen. Der Freistellungsbescheid ist beizufügen und ggf. nach dessen Ablauf zu aktualisieren.

      Sodann ist dort die geplante Spendenverwendung konkret zu beschreiben. Im Rahmen der Vorstellung können zur Projektbeschreibung maximal 25 Bilder (maximale Dateigröße: 8,0 MB, Dateifomat: jpg, jpeg – Auflösung 418x315px/Dateiformat png – Auflösung 1.500x948px) sowie ein Logo des Antragstellers mit bis zu 5 Bildern (maximale Dateigröße: 4,0 MB, Dateifomat: jpg, jpeg – Auflösung 100x20px/Dateiformat png – Auflösung 560x560px) hochgeladen werden.

      Die Nutzung der eingereichten Unterlagen erfolgt durch die Sparkasse unentgeltlich. Die Registrierungsunterlagen werden durch die Sparkasse u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützig- bzw. Mildtätigkeit geprüft. Die Beurteilung und Entscheidung obliegen im Ermessen der Sparkasse. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme an der Spendenaktion besteht nicht.

      Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer oder Projektträger, dass er über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Projektträger wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen.
    5. Nutzung

      Die zeitlich und räumlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an eingereichten Bildern und Beschreibungen werden an die Sparkasse übertragen. Außerdem wird der Sparkasse das uneingeschränkte Recht eingeräumt, die zur Verfügung gestellten Bilder und Beschreibungen unter entsprechender Namensnennung des Antragstellers für diese und zukünftige Spenden-Aktionen zu vervielfältigen und zu veröffentlichen. Von einer Spendenübergabe wird Bild- und ggf. Tonmaterial angefertigt. Die Zustimmung zur Bildfertigung bzw. Nutzung erklärt der Vertreter des Antragstellers auf einem gesonderten Formular vor Anfertigung des Bildmaterials schriftlich.

      Die Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen erfüllt sind. Die Bewerbungsunterlagen werden vor der Freischaltung durch die Sparkasse geprüft und anschließend gegebenenfalls auf der Spendenplattform „Gießen bewegt“ freigeschaltet.
    6. Kommentierung

      Die Sparkasse behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die insbesondere unangemessene sprachliche Ausdrucksformen, wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.
    7. Vergabe der Spendencodes

      Neben der Möglichkeit einer Privatspende über ein Bezahlsystems (z.B. Giropay), können Projekte auch mit der Einlösung von Spendencodes unterstützt werden.

      Spendencodes werden von den Beraterinnen und Beratern der Sparkasse an Kundinnen und Kunden im Rahmen ausgewählter Aktionen ausgegeben.

      Die Kundinnen und Kunden der Sparkasse dürfen somit entscheiden, welche Projekte mit welchen Beträgen aus dem Spendentopf gefördert werden.

      Die Sparkasse behält sich darüber hinaus vor, die Spendencodes auch bei besonders gekennzeichneten Aktionen auszugeben.

      Die Spendencodes haben einen Wert von mindestens 1 Euro. Ein Anspruch auf Ausgabe von Spendencodes besteht nicht.

      Die Spendencodes können ab Ausgabe eingelöst werden, längstens jedoch bis zum angegebenen Einlösedatum, welches auf dem Code vermerkt ist.

      Nähere Informationen zur Möglichkeit einer Privatspende erhalten Sie hier: www.giessen-bewegt.de.
    8. Spendencode-Einlösung im Internet

      Die von der Sparkasse ausgegebenen Spendencodes mit unterschiedlichen Spendensummen können auf der Spendenplattform nach Belieben an die teilnehmenden Projektträger verteilt werden – sofern das insgesamt zur Verfügung gestellte Spendenbudget zum Zeitpunkt der Code-Einlösung noch nicht ausgeschöpft ist.

      Dafür muss der Spendencode in der dafür vorgesehenen Schaltfläche auf der Startseite von der Spendenplattform eingegeben werden.

      Die Sparkasse behält sich vor, das Budget während des Aktionszeitraumes ggf. zu erhöhen.
    9. Benachrichtigung und Spendenauszahlung

      Die teilnehmenden Antragsteller werden ausschließlich per E-Mail über die Entscheidung der Sparkasse informiert. Die Spendenauszahlung erfolgt bei Zusage bzw. bei Vorliegen aller notwendigen Unterlagen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
    10. Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung)

      Nach Erhalt der Spende verpflichtet sich der Antragsteller als Projektträger, der Sparkasse innerhalb von 4 Wochen nach Spendeneingang eine Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) auszustellen.

      Für die Antragsteller wird in ihrem persönlichen Login als Hilfestellung eine vorausgefüllte Zuwendungsbestätigung zur Verfügung gestellt. Diese kann, muss aber nicht genutzt werden.
  3. Aussetzung von Aktionen

    Die Sparkasse behält sich das Recht vor, gesamte Förderaktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.
  4. Haftungsbeschränkungen

    Jegliche Schadenersatzverpflichtungen der Sparkasse und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Spendenaktion, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht, soweit die Sparkasse im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach sonstigen gesetzlichen Bestimmungen zwingend haftet. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Antragsteller. Sie tragen alleine dafür Sorge, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

    Mit seiner Teilnahme stellt jeder Antragsteller die Sparkasse von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte aus den Bewerbungsunterlagen herleiten. Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Antragsteller die Sparkasse insbesondere von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei.

    Der Antragsteller verpflichtet sich, nur Bilder und Texte einzustellen, an denen er die Rechte besitzt oder sicherzustellen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt. Ein Verstoß gegen Rechte Dritter liegt zum Beispiel vor, wenn Texte oder Bilder Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden.

    Die Sparkasse kann ferner nicht für technische Störungen haftbar gemacht werden. Sie übernimmt ebenfalls keine Haftung für abgesendete, aber nicht zugegangene Anmeldungen.
  5. Datenschutz

    Die Sparkasse und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). In diesem Zusammenhang wird auf die allgemeinen Datenschutzbestimmungen der Sparkasse verwiesen: https://www.sparkasse-giessen.de/de/home/toolbar/datenschutz.html?n=true&stref=footer.

    Durch die Teilnahme an der Spendenaktion erklärt sich der Antragsteller ausdrücklich damit einverstanden, dass die Sparkasse die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichert und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Die Sparkasse behält sich vor, in den Medien über den Wettbewerb zu berichten, bzw. berichten zu lassen. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, schriftlich oder per E-Mail an kommunikation@sparkasse-giessen.de gegenüber der Sparkasse per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
  6. Sonstiges

    Nähere Informationen zu den vorstehenden Teilnahmebedingungen finden Sie hier: www.giessen-bewegt.de.

    Die Spendenplattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Stiftungsverfassung

(in der Fassung vom 21.11.1978, zuletzt geändert am 17.05.2016)

§ 1 Name, Rechtsnatur und Sitz der Stiftung

  1. Die Stiftung führt den Namen: "Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen."

  2. Die Stiftung ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.

  3. Sie hat Ihren Sitz in Gießen.

§ 2 Stiftungszweck

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

  2. Die Zwecke der Stiftung sind die Förderung

    1. der Wissenschaft
    2. der öffentlichen Gesundheitspflege
    3. des Sports- und des Wohlfahrtswesens
    4. der Jugendpflege und der Jugendfürsorge
    5. kultureller Zwecke (insbesondere der Denkmalpflege)
    6. der Heimatpflege und Heimatkunde
    7. des Umwelt- und Landschaftsschutzes
    8. mildtätiger und kirchlicher Zwecke

    innherhalb des Geschäftsgebietes der Sparkasse Gießen.

    Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch

    1. - Überlassung von Einrichtungsgegenständen und Geräten,
      - Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen an Denkmälern,
      - Veranstaltung von musikalischen und schauspielerischen Aufführungen,
      - Errichtung von Kulturdenkmälern,
      - Anschaffung heimatkundlicher Gegenstände für Museen etc.,
      - Pflanzen von Baumbeständen etc.

      Sie wird sich hierbei je nach Bedarf örtlicher und fremder Personen und Einrichtungen als Hilfskräfte und Hilfsmittel bedienen.

    2. die Gewährung von Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften,

    3. die Gewährung von Zuwendungen an Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken.

  3. Die Stiftung ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Stiftungsvermögen, Stiftungserträge

  1. Das Stiftungsvermögen betrug zunächst DM 500.000,00 (in Worten: Fünfhunderttausend Deutsche Mark).

  2. Das Stiftungsvermögen erhöht sich um Zuwendungen der Sparkasse Gießen oder Dritter, wenn der Zuwendende die Zuführung zum Stiftungsvermögen bestimmt hat.

  3. Das Stiftungskapital wird verzinslich angelegt.

  4. Die Mittel der Stiftung und Zuwendungen der Sparkasse oder Dritter sowie sonstige Mittel sind unmittelbar zur Erfüllung des Stiftungszweckes zu verwenden, Zuwendungen jedoch nur, soweit der Zuwendende sie nicht als Zustiftung bestimmt hat. Zustifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Stiftung.

  5. Die Mittel des Stiftungsvermögens und die Zuwendungen nach Absatz 4 können ganz oder teilweise einer Rücklage zugeführt werden, wenn und solange dies erforderlich ist, um den verfassungsmäßigen Stiftungszweck nachhaltig erfüllen zu können.

  6. Die Stiftung darf niemanden durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßige hohe Vergütungen begünstigen.

§ 4 Organ der Stiftung

  1. Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat

  2. Die Tätigkeit der Mitglieder ist ehrenamtlich. Sie haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen. Daneben können angemessene Sitzungsgelder gezahlt werden.

  3. Die Zuwendung von Vermögensvorteilen an die Mitglieder des Stiftungsrates ist unzulässig.

§ 5 Zusammensetzung des Stiftungsrates

  1. Der Stiftungsrat besteht aus dem Vorsitzenden des obersten Organs der Sparkasse Gießen und dem Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Gießen sowie aus vier weiteren Mitgliedern. Vorsitzender ist der jeweilige Vorsitzende des obersten Organs der Sparkasse Gießen.

    Die vier weiteren Mitglieder bestellt das oberste Organ der Sparkasse Gießen. Zwei Mitglieder müssen dem obersten Organ der Sparkasse Gießen angehören, davon je ein Mitglied aus der Stadt Gießen und ein Mitglied aus dem übrigen Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen, von den beiden anderen Mitgliedern, die weder den Organen der Sparkasse Gießen angehören noch deren Bedienstete sein dürfen, muss ein Mitglied in die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gießen und ein Mitglied aus dem weiteren Geschäftsgebiet der Sparkasse Gießen in den Kreistag wählbar sein.

    Der Vorsitzende des obersten Organs der Sparkasse Gießen sowie der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Gießen werden im Stiftungsrat durch ihre allgemeinen Vertreter vertreten. Für die weiteren vier Mitglieder ist je ein Stellvertreter zu bestellen. Die Grundsätze für die Bestellung der ordentlichen Mitglieder gelten entsprechend.

  2. Die Mitglieder des Stiftungsrates sollen lebenserfahrene Personen sein, die mit den Aufgaben, denen die Stiftung dient, vertraut sind.

    Mitglieder des Stiftungsrates können solche Personen nicht sein, die Unternehmer, persönlich haftende Gesellschafter, Kommanditisten, Aufsichts- oder Verwaltungsratsmitglieder, Leiter, Beamte oder Angestellte von Kreditinstituten und anderen Unternehmen, die im Wettbewerb mit der Sparkasse Gießen Einlagen annehmen oder gewerbsmäßig Kreditgeschäfte betreiben oder vermitteln. Tritt ein Tatbestand nach Absatz 1 während der Amtszeit ein, so scheidet das Mitglied aus dem Stiftungsrat aus. Der Stiftungsrat stellt das Ausscheiden fest.

  3. Die Amtszeit der zu bestellenden Mitglieder des Stiftungsrates beträgt fünf Jahre. Scheidet ein Mitglied oder ein Stellvertreter aus, so erfolgt eine Neubestellung für den Rest der Amtszeit.
  4. Die Mitglieder führen nach Ablauf ihrer Amtszeit die Amtsgeschäfte weiter bis ihre Nachfolger das Amt antreten.

§ 6 Aufgaben des Stiftungsrates

    Der Stiftungsrat beschließt über

  1. den Erlass von Richtlinien für die Geschäftsführung, die Anlage und Verwaltung des Stiftungsvermögens,

  2. die Verwendung der Erträge des Stiftungsvermögens und der sonstigen Zuwendungen auf Vorschlag des Vorsitzenden des Vorstandes der Sparkasse Gießen oder der Mitglieder des Stiftungsrates,

  3. die Aufstellung der Jahresrechnung,

  4. die Änderung der Verfassung und die Aufhebung der Stiftung.

    Die Beschlüsse zu 1. und 3. werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlüsse zu 4. bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder des Stiftungsrates.

§ 7 Sitzungen des Stiftungsrates

  1. Der Vorsitzende beruft den Stiftungsrat ein und leitet die Sitzung. Der Stiftungsrat ist bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, einzuberufen. Dringende Beschlüsse können im Wege des Umlaufverfahrens gefasst werden, sofern kein Mitglied widerspricht.

  2. Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Vorsitzende des Vorstands der Sparkasse Gießen, anwesend sind.

  3. Über die Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen und von dem Vorsitzenden und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Gießen zu unterzeichnen.

  4. Der Stiftungsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder.

§ 8 Vertretung, Geschäftsführung

Der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Gießen vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich und führt die laufenden Geschäfte.

Zu den laufenden Geschäften gehören alle Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Stiftungsrat obliegen.

§ 9 Aufsicht, Stellung des Finanzamtes und Gerichtsstand

  1. Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweiligen Stiftungsrechts.

  2. Unbeschadet der sich aus dem Stiftungsrecht ergebenden Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörde sind Beschlüsse über Verfassungsänderungen und über Aufhebung der Stiftung dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen. Für Verfassungsänderungen, die den Zweck der Stiftung betreffen, ist die Einwilligung des Finanzamtes einzuholen.

  3. Der Gerichtsstand ist Gießen.

§ 10 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 11 Aufhebung der Stiftung

  1. Die Stiftung soll auf unbegrenzte Zeit bestehen.

  2. Bei Auflösung oder Aufhebung der Stiftung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Stiftungsvermögen an den Sparkassenzweckverband Gießen, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne des § 2 dieser Verfassung zu verwenden hat.

Gießen, 17.05.2026

Gemeinnützige Stiftung der Sparkasse Gießen


Peter Wolf

Der Vorsitzende des Vorstandes der Sparkasse Gießen

und

Geschäftsführer der Gemeinnützigen Stiftung der Sparkasse Gießen